| Allgemeine Rechtsberatung – Rund um den privaten Konsum |
Mo bis Do 10 bis 18 Uhr | 0900 - 1 - 97 20 10 *) |
| Baufinanzierung | Di 10 bis 14 Uhr | 0900 - 1 - 97 20 11 *) |
| Altersvorsorge | Do 10 bis 14 Uhr | 0900 - 1 - 97 20 11 *) |
| Gesundheitsdienstleistungen | Mo 10 bis 14 Uh | 0900 - 1 - 97 20 13 *) |
| Ernährung | Di 10 bis 14 Uhr | 0900 - 1 - 97 20 12 **) |
| Schulden und Insolvenz | Mi 10 bis 14 Uhr | 0180 - 5 - 97 20 11 ***) |
| Strom- und Gaspreisberatung, Anbieterwechsel |
Di 10 bis 14 Uhr | 0900 - 1 - 97 20 10 *) |
| Energieberatung | Mo bis Do 8 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 16 Uhr |
018 - 809 802 400 ***) |
Kosten der telefonischen Beratung
*) 1,75 € pro Minute
**) 0,90 € pro Minute
***) 0,14 € pro Minute; maximal 0,42 € pro Minute aus dem Mobilfunk
Die angegebenen Preise gelten bei Anrufen aus den deutschen Festnetzen, Mobilfunkpreise können abweichen.
In den Verbindungsentgelten sind die Kosten der telefonischen Beratung enthalten.
Die Abrechnung erfolgt sekundengenau. Kostenpflichtige Ansagen oder Warteschleifen gibt es bei uns nicht - allerdings nur, wenn Sie aus dem deutschen Festnetz anrufen.
Tipp: Rufen Sie uns aus dem deutschen Festnetz an!
Dann wird es für Sie insgesamt günstiger!
Sind alle Beratungsplätze belegt, hören Sie ein Besetztzeichen und zahlen dafür nichts
- Rufen Sie uns vom Mobiltelefon aus an, kann es sein, dass Sie anstelle des Besetztzeichens eine Ansage hören, wie zum Beispiel "Zur Zeit sind alle Leitungen belegt. Bitte versuchen Sie es später noch einmal." Dabei handelt es sich um eine Ansage des Mobilfunkanbieters, der dafür ein Entgelt abrechnet - wir haben das weder verlasst noch profitieren wir davon.
- Auch für die nach dem Gesetz vorgeschriebene Ansage zu den Verbindungsentgelten, die bei Anrufen über das Festnetz kostenlos erfolgt, berechnet Ihr Mobilfunkanbieter möglicherweise zusätzliche Entgelte.
Leider haben unsere Apelle an die Gesetzgebung noch keinen Erfolg gehabt, diese Praxis abzustellen. Einen Teilerfolg können wir aber hinsichtlich der Servicedienste über 0180-Nummern verzeichnen. Hier ist mittlerweile das Entgelt, das der Mobilfunknetzbetreiber in Rechnung stellen kann, gesetzlich begrenzt worden. Insgesamt dürfen die Kosten 0,42 € pro Minute nicht überschreiten.
